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http://cthulhu-ost-und-west-preussen.blogspot.com/
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28.01.2011


Wooow...NY Public Library ca.1920


gute b.s.p. für Spieler die nicht glauben, dass Recherchen
sehr zeitraubend sein können....




Kartei oder Katalog Karten der New York Public Library

click for high res

26.01.2011

Waldorf Astoria Hotel New York


1893 eröffnete William Waldorf Astor das 13-stöckige Waldorf Hotel an der Stelle seines Elternhauses, wo sich heute das Empire State Building befindet. 1897 eröffnete gleich daneben das um vier Stockwerke höhere Astoria Hotel seines Cousins John Jacob Astor IV an der Stelle, an der zuvor die Tante der beiden Cousins gewohnt hatte. Der Verbindungsweg zwischen den Hotels wurde als Peacock Alley bekannt und ist im heutigen Namen durch den doppelten Bindestrich symbolisiert: „Waldorf=Astoria“. Das vereinigte Waldorf-Astoria wurde das seinerzeit größte Hotel der Welt, das die hohen Standards des ursprünglichen Waldorf-Hotels beibehielt. Wie die meisten Gebäude der Park Avenue unterhalb der 54. Straße ist das Hotel nicht auf natürlichem Bodengrund erbaut, sondern auf einer Stahlkonstruktion über den Bahnanlagen, die zur Grand Central Station führen. Der Name geht auf den Vorfahren Johann Jakob Astor der Gründer zurück.



ab 1932 eröffnete an der Park Avenue das neue Waldorf Hotel


Frühstückskarte 1907


der berühmte Dinier Saal



Joseph Knecht und das Waldorf-Astoria Tanz Orchester
Erstmals im Februar 1923 erfolgte eine Radio Übertragung des Waldorf-Astoria Orchestras unter der Leitung von Joseph Knecht.

über 300 Schallplatten wurden durch das Hotel Orchester aufgenommen, davon alleine 150 bei Joseph Knecht und seiner 25 Köpfigen Truppe.
Knecht war zwischen 1912-1925 für die Musikalische Unterhaltung zuständig im Waldorf-Astoria.


Büro der Royal Suite




der beliebte Dachgarten



http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorf-Astoria
http://de.wikipedia.org/wiki/Big_Band_Remote
http://en.wikipedia.org/wiki/The_Waldorf-Astoria_Orchestra

18.12.2010

the clifden



"the clifden" Apartment Haus Riverside Drive, New York 1910
800 - 2,500 Dollars monatlich

14.12.2010


New York Polizei 1926

Das Tor nach Amerika







Ellis Island New York USA
Immigranten Sammelstelle
1892-1932

Bis 1892 waren die Immigranten mehrere Jahrzehnte lang über Castle Clinton in die Stadt eingereist, einer ehemaligen Konzerthalle am Fuße Manhattans, die als Lager umgebaut worden war. Um 1890 war das Lager von der Flut der Einwanderer überlastet und man beschloss die Einrichtung einer größeren Sammelstelle außerhalb des Stadtgebiets von New York. Die sich verschärfenden Immigrationsgesetze verlangten eine gründlichere Überprüfung und so bot sich eine Insel an, da die Einwanderer hier nicht heimlich ins Stadtgebiet gehen konnten und gegen fremdenfeindliche Übergriffe geschützt waren. Von der Mitte des 19. Jahrhundert ab schlug die Stimmung der amerikanischen Bevölkerung den Einwanderern gegenüber um. Man befürchtete eine ‚Überfremdung‘, es traten die sogenannten Nativisten auf, die eine Beschränkung der Einwandererzahlen forderten. Jetzt kam es auch zu den ersten Ausschreitungen, sogar zu Morden an Immigranten.
Unter diesem wachsenden öffentlichen Druck sah sich die Regierung gezwungen, die Einwandererfrage zentral zu regeln und einer strengen Kontrolle zu unterwerfen. Ellis Island war vor dem Umbau ein verlassenes Munitionsdepot im Besitz eines Samuel Ellis, das zunächst provisorisch hergerichtet wurde und 1892 seinen Dienst aufnahm. Bis zum 17. Dezember 1900 wurden die Gebäude auf Ellis Island nachträglich fertiggestellt. Sie waren für eine Gesamtkapazität von ca. 500.000 Immigranten jährlich ausgelegt, mussten aber zeitweise fast doppelt so viele abfertigen. Spitzen lagen bei 12.000 Menschen pro Tag, es gab allerdings auch Tage mit wenigen Einreisewilligen, insbesondere bei schlechter Wetterlage, wenn keine Schiffe anlandeten. Allein 1907 wurden 1.285.239 Einwanderer abgefertigt. Fast jeder zweite Amerikaner (40 %) hat Vorfahren, die über Ellis Island ins Land kamen. Vier Millionen Immigranten blieben in New York, die anderen verteilten sich über die USA .
Mit der Quotenregelung von 1924 begann der langsame Verfall von Ellis Island. 1932 war die Zahl der abgewiesenen Antragsteller zum ersten Mal größer als die der Zugelassenen. Später lohnte sich der Aufwand für die wenigen Aufgaben, die noch zu bewältigen waren, nicht mehr und Ellis Island wurde 1954 geschlossen.

Die Einwanderung war mit der Aufnahme der Immigranten nicht abgeschlossen, sondern begann mit ihr. Die Einwanderer begaben sich zumeist direkt in die Stadtgebiete, in der es schon andere Einwanderer ihrer Nation gab. Für deutsche Immigranten war das vor allem Kleindeutschland an der Lower East Side. Dort angekommen blieben viele Familien nur kurze Zeit und bereiteten sich auf die Weiterreise in die Siedlungsgebiete vor. Oft folgten sie bereits früher eingereisten Bekannten oder Verwandten oder gingen auf staatliche Angebote ein, die mit Vergünstigungen den Strom der Arbeitskräfte in bestimmte Gebiete lenkten. Z.B. bot Kalifornien den Einwanderern ein verbilligtes Bahnticket an, um die Ansiedlung in Kalifornien schmackhafter zu gestalten. Es war den Immigranten auch möglich, verbilligt Ausrüstungsgegenstände zu kaufen oder günstigere Kredite aufzunehmen. Viele Neuankömmlinge blieben auch nach der Einreise in die USA lange Zeit unter sich oder zogen im Trupp als Wanderarbeiter über Land. Gegen diese als "Überfremdung" durch andere „Rassen“ empfundene Invasion wehrten sich zunehmend viele etablierte Amerikaner und entwickelten die Idee einer noch heranzuzüchtenden nordischen Rasse, die das rasant wachsende Amerika besiedeln sollte.

In den USA sprach man davon, dass den Einwanderern ein Versprechen gegeben wurde, dass derjenige, der arbeitswillig ist und sich Mühe gibt, eine faire Chance erhalten würde, sich Wohlstand und eine Existenz zu erarbeiten.

Für viele Immigranten ging die Hoffnung jedoch nicht in Erfüllung. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit in der wenig vertrauten Umgebung waren Immigranten oft leichte Beute für Betrüger und Kriminelle, die mit falschen Versprechen, gefälschten Verträgen, Urkunden und anderen Tricks die Einwanderer um ihr Hab und Gut betrogen. Viele verloren bereits in den ersten Wochen in New York alles, was sie aus der Heimat mitgebracht hatten.

diese und mehr Infos natürlich bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Ellis_Island

Teutonic ca. 1889-1918


Captain Henry Parsell Geb. 1833
Kapitän der Tropic, Gaelic, Oceanic, Adriatic, Coptic, Ionic, Britannic und der Teutonic
die Arktis, Antarktis alle anderen Meere und alle grösseren Flüsse der Welt wahren sein Revier.
Ein wahrer Veteran der See
CHarakterlich wird er als sehr freundlich, gutmütig und bescheiden beschrieben.


Teutonic 1889

der Haupt Salon

die Bibliothek


der Raucher Salon


Menu 2.Klasse 1900


Die Teutonic wurde1889 in Belfast, Irland bei Harland & Wolff fertig gebaut.
Das Schiff hatte eine Länge von 177,7 m, eine Breite von 17,6 m und eine Gesamtgröße von 9984 BRT. Insgesamt konnten 1490 Passagiere in den üblichen drei Klassen befördert werden.

Hauptroute war Liverpool - NewYork


Mehr Infos auf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Teutonic
&
http://www.gjenvick.com/SteamshipLines/WhiteStarLine/1889-Teutonic-ShipHistory.html

und die meisten Fahrten der Teutonic zwischen 1889 und 1920 sind hier aufgelistet



09.12.2010


wallstreet 1912


unionsquare 1905


broadway 1899


brooklyn 1900


metropolitan museum 1905



lower manhattan 1905



hudson river 1905



city hall park 1903


05.12.2010

Centralpark NY







"The Langham" CentralPark West 1909
46 Apartment Haus New York
mit Zentral Staubsauger
Brief Verteiler System
Wäscherei
Wand Safe
und 6 Lifts
und einer EisBox in jedem Apartment

Miete 4,500 Dollars pro Monat aufwärts

Beförderungs -Vertrag

Hamburg-Amerika Linie, Hamburg

Nicht übertragbar

Beförderungs-Vertrag Dritter Klasse No. 001975

Kammer Nr. 599

Buch Nr. 1--

Liste 11 Nr. 19

Zwischen der Hamburg-Amerika Linie und dem unterzeichneten Reisenden (bei Familien als Familienvorstand) ist der nachstehende Beförderungs -Vertrag geschlossen worden:

Hambrug-Amerika Thrid Class Passenger Contract 1927

§ 1. Die Hamburg-Amerika Linie übernimmt die Beförderung der in § 3 dieses Vertrages benannten Reisenden in der dritten Klasse ihres Dampfers New York von Hamburg nach New York und von New York per Eisenbahn bzw. mit Dampfschiff weiter nach: ___ Staat: ___

§ 2. Während der Seefahrt erhalten die Reisenden die durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Verpflegung. Die Verpflegung beginnt am Abfahrtstage nach erfolgter Anbordnahme der Reisenden und endet mit deren Vonbordgehen im überseeischen Ausschiffungshafen.

3. Der Fahrpreis ist wie folgt vereinbart warden:

Information About Passenger
Vor- und Familiennamen
des Reisenden und der mit ihm reisenden Familien mit glieder
Alter Familienstand
(ob Vater, Mutter, Sohn, Tochter usw. Bei Einzelreisenden, ob verheiratet, ledig)
Bisheriger Wohnort Fahrpreis für
Seereise ab Hamburg Weiter-
beförderung
$ cts. $ cts.
Muessigbrodt, Emma 37 l Breslau
im ganzen $ M 5--
Solve the Mystery - Decipher the Signiture
Mystery Solved - See Below
Close up of Signiture from Front side of Passenger Contract Close up of signiture from reverse side of passenger contract
Enhanced version of passenger signiture

Das von der amerikanischen Regierung verlangte Kopfgeld von Dollar 8. ist für 1 Reisende entrichtet mit Dollar

§ 4. Außer dem vorstehend bezeichneten Preise ist für Beförderung, Beköstigung oder Unterbringung von Hamburg bis zum außereuropäischen Ausschiffungshafen nichts mehr zu bezahlen; es sei denn, daß für Gepäck Überfracht laut § 13 dieses Vertrages oder Transportgebühren von der Bahn zur Gepäckverladestelle zu entrichten waren. Die Aufenthaltskosten in Hamburg vom Eintreffen des Reisenden bis zu der in diesem Vertrage festgesetzten Abfahrtsstunde des Schiffes sind zu Lasten des Reisenden.

§ 5. Die Einschiffung findet in Cuxhaven. statt. Die Abfahrt von Hamburg mittels Sonderzuges erfolgt am 16, SEP 1927 vom Hauptbahnhof, Bahnsteig 5 um 6:40 Uhr vormittags.

Die Reisenden haben sich pünktlich zur Einschiffung einzufinden; das Ausbleiben eines Reisenden zur festgesetzten Abfahrt zieht den Verlust des halben Schiffsfarhrgeldes nach sich. Fortsetzung des Vertrages auf der Rückseite !

F. 129. - 21. 2. 27. 200 à KO.


Back Side of Passenger Side

Reverse side of Passenger Contract 1927

Fortsetzung des Vertrages.

§ 6. Sollte vorstehende Abfahrt verschoben werden oder ausfallen, oder sollte bei übernommener Weiterbeförderung, in der Weiterbeförderung vom außereuropäischen Ausschiffungshafen ohne Schuld des Reisenden eine Verzögerung eintreten, so wird dem Reisenden entweder an Bord des Schiffes oder in einem Auswandererlogierhause oder, wo solches nicht vorhanden, in einem geeigneten Gasthause, während der Verhinderung ohne besondere Vergütung Unterkunft und Verpflegung gewährt. Falls die Verzögerung länger als 7 Tage dauert, hat der Reisende das Recht, von dem Vertrage zurückzutreten und die Rückerstattung des für die noch nicht abgefahrene Strecke gezahlten Fahrpreises zu verlangen, unbeschadet der ihm nach dem bürgerlichen Rechte zustehenden Ansprüche auf Schadenersatz.

§ 7. Falls der Reisende oder einer der ihn begleitenden Familienange-hörigen vor Antritt der Seereise stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der Seereise verhindert ist, wird der gezahlte Fahrpreis unverkürzt zurückerstattet. Tritt der Reisende vor Beginn der Seereise aus anderen Gründen vom Vertrage zurück, so kann nur die Hälfte des Fahrpreises zurückverlangt werden.

§ 8. Falls der Reisende oder einer der ihn begleitenden Familienangehörigen vor Beginn der vereinbarten Weiterbeförderung vom außer euro- päischen Ausschiffungshafen stirbt oder nachweislich durch Krankheit oder sonstige außer seiner Macht liegende Zwischenfälle am Antritt der Weiter- reise verhindert ist, wird der für die Weiterbeförderung gezahlte Preis dem Reisenden bzw. seinen Hinterbliebenen auf Wunsch unverkürzt zurück- gezahlt und gilt dieser Vertrag in solchem Falle als nur für die Beförderung von Hamburg nach dem außereuropäischen Ausschiffungshafen geschlossen. Sollte der Reisende im überseeischen Landungshafen von der Weiterbe- förderung aus anderen Gründen zurücktreten wollen, so wird ihm der für die Weiterfahrt erhobene Betrag abzüglich zehn Prozent zurückgegeben.

§ 9. Während der Seereise erhält jeder über 10 Jahre alte Reisende (oder je 2 Kinder unter 10 Jahren) ein Bett in einer zwei- bis sechs bettigen Kammer zur Benutzung überwiesen. Es werden während der Seefahrt mindestens 3 tägliche Mahlzeiten verabreicht, wozu das nötige Eß- und Trink Geschirr den Reisenden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Das erforderliche Trink- und Waschwasser sowie Wascheinrichtung wird ebenfalls geliefert.

§ 10. während der Seefahrt etwa erkrankten Reisenden werden die nötigen Heilmittel und Pflege unentgeltlich gewährt.

§ 11. Das Gepäck des Reisenden ist an die Gepäckabteilung der Hamburg-Amerika Linie, Hamburg, abzusenden bzw. ein zuliefern, und zwar so zeitig, daß es spätestens drei Tage vor Abfahrt im Gepäckschuppen zur Abfertigung bereit steht. Gegen Vorzeigung des Beförderungs-Vertrages und Zahlung etwaiger Überfracht wird dem Reisenden in der Gepäckhalle ein Gepäckschein ausgefertigt, und mit Entgegennahme des letzteren ist die Verladung veranlaßt. Die Gewähr für die Verladung des Gepäcks mit demselben Dampfer, welchen der Reisende benutzt, übernimmt die HamburgAmerika Linie nur, wenn ein Gepäckschein, wie vorstehend, erwirkt worden ist.

§ 12. Die Gesellschaft befördert für jeden vollzahlenden Reisenden 100 Kilogramm Reisegepäck während der Seefahrt frei, für Kinder von 1-10 Jahren die Hälfte, haftet aber in Anbetracht dessen für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck in keinem Falle mit mehr als $ 25.—, gleich- viel, ob ein etwaiger Verlust oder eine etwaige Beschädigung durch Vey schulden der Gesellschaft, eines ihrer Vertreter oder Angestellten oder durch irgendeine andere Ursache entstehen sollte. Wird vom Reisenden eine $ übersteigende Haftbarkeit gewünscht, so hat der Reisende diese durch eine besondere Versicherung zu decken.

§ 13. Etwaige Gepäck-Überfracht auf dem Seeschiffe wird mit $ 3.25 pr. 100 Kilogramm berechnet.

§14. Die amerikanischen Eisenbahnen befördern an Gepäck 150 Pfund englisch auf die Fahrkarte einer erwachsenen Person frei ; far etwaige Überfracht ist nach der Preisfestsetzung der betreffenden Bahn zu zahlen. Die Gesellschaft hat die Gepäckbeförderung über den außereuropäischen Ausschiffungshafen hinaus nicht mit übernommen.

§ 15. Die Hamburg-Amerika Linie erklärt sich bereit, wenn gewünscht, das Gepäck auf Kosten des Reisenden gegen jeglichen Schaden zu versichern.

§ 16. Alles Reisegepäck muß mit dem vollen Namen des Reisenden deutlich und dauerhaft bezeichnet sein.

Kaufmannsgüter, Gelder, Wertpapiere, Juwelen oder sonstige wertvolle oder zollpflichtige Gegenstände dürfen sich nicht im Gepäck befinden, und erklärt sich die Gesellschaft für solche Artikel frei von jeglicher Verant-wortlichkeit. Wertsachen können aber, versiegelt und mit dem vollständigen deutlich geschriebenen Namen des Eigentümers versehen, dem Zahlmeister zur Aufbewahrung während der Fahrt eingehändigt werden, jedoch ohne Haftpflicht der Gesellschaft. Wein, Bier, Spirituosen und dergl. Getränke darf niemand- mitbringen ; soiche sind zu den festgesetzten Preisen für jedermann an Bord zu kaufen. Ebenso ist die Mitnahme von feuerge- fährlichen, leicht entzündlichen und ähnlichen Gegenständen strengstens untersagt. Zuwiderhandelnde werden für alien Schaden haftbar gemacht und gerichtlich zur Verantwortung gezogen.

Den Reisenden wird es dringend anempfohlen, beim Verlassen des Schiffes ihr Handgepack bei sich zu behalten und darauf zu achten, daß sic auch ihr übriges Gepäck sofort richtig wiederbekommen.

Etwaige Gepäckforderungen, Verlust- oder Schadenansprüche sind spätestens 14 Tage nach Landung des Reisenden in New York beim Dockinspektor oder im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broadway 26, schriftlich einzu- reichen. Wenn der Reisende solches zu tun unterIäßt, wird die Gesellschaft von jeder Verantwortlichkeit far Verlust oder Beschädigung des Gepäcks, welches dessen Ursache auch sein mag, hierdurch ausdrücklich entbunden.

Sollten die Reisenden durch irgendwelchen Umstand gezwungen sein, Gepäck mit einem der nächsten Schiffe nachsenden zu lassen, müssen sie sich sofort nach ihrer Ankunft in New York bei dem Dockinspektor am Landungsplatz der Dampfschiffe oder im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broadway 26, melden und aufgeben, was nach Eintreffen des Gepäcks damit geschehen soil. — Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nur wirklich gebrauchte Reisegegenstände, als: Kleidungsstücke, Hausstands- geräte, Betten, Wäsche, Werkzeug, Bücher und dgl. zollfrei in New York eingeführt werden dürfen, dagegen aber sämtliche neuen Gegenstände dem gewöhnlichen Eingangszoll unterworfen sind und daher vor Ankunft in New York dem Zahlmeister jedenfalls genau und gewissenhaft angegeben werden müssen, damit er sie im Manifest mit aufführen kann. Falls die Reisenden falsche Angaben darüber machen oder zollpflichtige Gegenstände verheimlichen, setzen sie sich der Gefahr aus, daß ihre sämtlichen Gegen stände beschlagnahmt werden.

§ 17. Wenn das Schiff unterwegs durch einen Seeunfall oder einen anderen Umstand an der Fortsetzung der Reise verhindert oder zu einer längeren Unterbrechung derselben genötigt werden sollte, wird dem Reisenden ohne besondere Vergütung angemessene Unterkunft und Verpflegung gewährt und die Beförderung des Reisenden und seines Gepäcks nach de Bestimmungsorte sobald als möglich herbeigeführt.

§18. Beschwerden über mangelhafte Erfüllung dieses Vertrages, Schaden- ersatzansprüche usw. seitens des Reisenden sind alsbald nach Ankunft im überseeischen Landungshafen im Büro der Hamburg-Amerika Linie, Broads way 26, New York, anzubringen. Sollte hier eine Einigung nicht erzielt werden können, so ist der Ausspruch des im Ausschiffungshafen wohnenden deutschen Konsuls maßgebend, dessen Entscheidung sich beide Teile unter Verzicht auf Anrufung der ordentlichen Gerichte unterwerfen.

§ 19. Dieser Vertrag bleibt in den Händen des Reisenden.

§ 20. Die Reisenden verpflichten sich, während der Seereise den Anordnungen des Kapitäns oder dessen Vertreters unbedingt Folge zu leisten.

§ 21. Jeder Reisende hat sich mit genügenden Mitteln zu versehen, um bei der Ankunft im außereuropäischen Ausschiffungshafen während der Untersuchung durch die Behörde für seinen Unterhalt selbst aufkommen zu können.

§22, Dieser Vertrag ist zum Zeichen des Einverständnisses von dem Reisenden unterschricben und von seiten der Hamburg-Amerika Linie mit einem der Unterschrift gleichwertigen Stempel versehen worden.

Hamburg, den 16 . 9 1927

Hamburg-Amerika Linie.

/s/ Eumma Urij....

(Unterschrift des Reisenden)

(Bei Familien des Familien orstandes).

Passenger Contract Information

  • Description: Transportation contract No. Third Class on the S.S. New York of the Hamburg Amerika Linie from Hamburg, Germany to New York 16 July 1927 arriving in New York on the 26 July 1927.
  • Number of Printed Pages: 2
  • Dimensions: 9 3/8 x 11 3/16 Inches (23.7 x 28.4 cm)


Read more: Hamburg-Amerika Linie, Contract for Third Class Passenger, 1927 http://www.gjenvick.com/Immigration/ImmigrantTickets/1927-09-16-PassengerContract-ThirdClass.html#ixzz17CONjPGh
Read more: Hamburg-Amerika Linie, Contract for Third Class Passenger, 1927 http://www.gjenvick.com/Immigration/ImmigrantTickets/1927-09-16-PassengerContract-ThirdClass.html#ixzz17COF67Ua